Wissen zusammen bringen

Wissen austauschen

Digitalisierung verändert das Steuerrecht und stellt neue Anforderungen an die Praxis. In unseren Webcasts, E-Learnings und Präsenzveranstaltungen vermitteln wir aktuelles Wissen zu Themen wie Automatisierung, KI und Compliance - verständlich, praxisnah und direkt anwendbar.

Weiterbilden und weiterkommen

Unsere Bildungsangebote richten sich an alle, die im Bereich von Digitalisierung und Steuerrecht am Puls der Zeit bleiben wollen.

Voneinander lernen

In der IDSt-Akademie fördern wir den Austausch von Wissen und Erfahrungen. Unsere Veranstaltungen bieten Raum für Vernetzung, Ideenteilung und neue Perspektiven.

Aktuelle Trends im Fokus

Die Digitalisierung verändert Steuerrecht und -praxis grundlegend. Wir vermitteln Kompetenzen zu aktuellen Themen wie KI, Automatisierung und Compliance-Anforderungen.

Webcasts

Unsere Webcasts sind Live-Übertragungen von Vorträgen, Diskussionen und Präsentationen – direkt online mitverfolgt. Nehmen Sie bequem von überall aus in Echtzeit teil.

E-Learnings

Mit unseren E-Learnings lernen Sie orts- und zeitunabhängig – in Ihrem eigenen Tempo und individuell abgestimmt. Interaktive Module und praxisnahe Inhalte unterstützen Ihren Lernerfolg.

Live Veranstaltungen

Unsere Live-Veranstaltungen finden vor Ort statt und ermöglichen persönliche Begegnungen sowie direkten Austausch mit Referierenden und Teilnehmenden.

Akademie-Programm

23.04.2026
IDSt-TaxTechToks 2026

Public CbCR: Der Weg zum effizienten externen Reporting

Alle multinationalen Konzerne mit Sitz in Deutschland müssen zum Ertragsteuerinformationsbericht erstmals für ihr Geschäftsjahr 2025 bzw. ihr erstes nach dem 21.06.2024 beginnendes Geschäftsjahr ein EU-Formblatt (§ 342l HGB) erstellen sowie dieses binnen zwölf Monaten im Unternehmensregister (§ 342m HGB) offenlegen und im Internet (§ 342n HGB) veröffentlichen. Für die Unternehmensregister-Offenlegung hat die EU-Kommission am 22.12.2025 ein Berichtspaket zur EU-Taxonomie veröffentlicht.

 

Da die Inhalte des Ertragsteuerinformationsberichts denen des länderbezogenen Berichts (§ 138a AO), den die meisten betroffenen Konzerne bereits erstellen, gleichen, werden fast alle betroffenen Konzerne das Wahlrecht (§ 342h Abs. 4 HGB) ausüben, ihr EU-Formblatt aus ihrem länderbezogenen Bericht abzuleiten, damit beide konsistent und abstimmbar sind. Wir erläutern das EU-Formblatt, die Neuerungen aus der EU-Taxonomie vom 22.12.2025, die das Unternehmensregister bereits umgesetzt hat, und die ersten Praxiserfahrungen aus Rumänien.

 

Zur externen Kommunikation zum Ertragsteuerinformationsbericht gibt es mehrere Optionen. Die meisten betroffenen Konzerne planen, ihre externe Kommunikation an der vergleichbarer Konzerne auszurichten. Viele Konzerne planten eine (freiwillige) erweiterte integrierte Internet-Veröffentlichung. Hierzu hat sich durch die EU-Taxonomie vom 22.12.2025 eine wichtige praktische Veränderung dadurch ergeben, dass Möglichkeiten zur Erläuterung von Inhalten im EU-Formblatt neu geschaffen wurden.

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